Die Kosten für das Wohnen in unserem Pflegeheim für Senioren sind mit den Pflegekassen vereinbart. Der Pflegesatz unterteilt sich in folgende Kostenbereiche:
- die Pflegekosten
- die Kosten für Unterkunft und Verpflegung
- die Investitionskosten
Die täglichen Kosten beinhalten Vollverpflegung und pflegerische Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz und betragen:
|
Pflegekosten |
Unterkunft |
Verpflegung |
Investitionsk. |
Pflegegrad 1 |
57,12 € |
18,34 € |
6,99 € |
12,85 € |
Pflegegrad 2 |
72,02 € |
18,34 € |
6,99 € |
12,85 € |
Pflegegrad 3 |
88,98 € |
18,34 € |
6,99 € |
12,85 € |
Pflegegrad 4 |
106,60 € |
18,34 € |
6,99 € |
12,85 € |
Pflegegrad 5 |
114,51 € |
18,34 € |
6,99 € |
12,85 € |
In den Pflegekosten ist ein Ausbildungszuschlag nach dem Pflegeberufegesetz in Höhe von täglich 4,34 Euro enthalten.
Die sich daraus ergeben Pflegesätze und monatliche Kosten werden mit 30,42 Tagen pro Monat berechnet.
Mit der zum 01.01.2022 in Kraft getretenen Pflegereform erhalten die Pflegebedürftigen durch die Pflegekassen neben den normalen Zuschüssen einen weiteren Zuschuss, der abhängig von der Aufenthaltsdauer in einer vollstationären Pflegeeinrichtung ist.
Sollte der Pflegebedürftige vor dem Einzug bereits in einer anderen vollstationären Pflegeeinrichtung gepflegt worden sein, so wird die Zeit mit angerechnet.
Für die Bewohner in den Pflegegraden 2-5 ergeben sich somit folgende monatliche Zuzahlungen:
Aufenthalt in der
vollstationären Pflege |
Zuschuss an Eigenanteil
(reine Pflegekosten) |
Eigenanteil
pro Monat |
innerhalb des ersten Jahres |
15% |
2.341,05 € |
mehr als 12 Monate |
30% |
2.132,89 € |
mehr als 24 Monate |
50% |
1.855,33 € |
mehr als 36 Monate |
75% |
1.508,38 € |
Der Zuzahlungsbetrag ist in den Pflegegraden 2-5 identisch.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen.
Stand: 01.01.2025 |